Die Unterkunft Hotel Golden Palace Ayodhya, die in Ayodhya, 1,4 km von Ram Mandir entfernt gelegen ist, verfügt über Übernachtungsmöglichkeiten mit einem Garten, einem kostenlosen Privatparkplatz, einer Gemeinschaftslounge und einer Terrasse. Zu den Einrichtungen dieser Unterkunft gehören ein Restaurant, eine Gemeinschaftsküche und ein Zimmerservice, zusammen mit kostenlosem WLAN. Die Nichtraucher Unterkunft ist 8,3 km von Bahnhof Faizabad entfernt gelegen. Die Unterkunft Hotel Golden Palace Ayodhya stellt Gästen klimatisierte Zimmer mit einem Schreibtisch, einem Wasserkocher, einem Safe, einem Flachbild-TV, einem Balkon und einem eigenen Badezimmer mit einer Dusche zur Verfügung. In der Unterkunft Hotel Golden Palace Ayodhya sind die Zimmer ausgestattet mit Bettwäsche und Handtüchern. Beim Frühstück werden als Buffet angebotene, à la carte oder kontinentale Optionen angeboten. Die Mitarbeitenden an der Rezeption, die Englisch und Hindi sprechen, helfen Gästen rund um die Uhr gerne weiter. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Ayodhya, 7 km von der Unterkunft Hotel Golden Palace Ayodhya entfernt.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Flughafentransfer (kostenlos)
- Nichtraucherzimmer
- Zimmerservice
- Restaurant
- Einrichtungen für behinderte Gäste
- WLAN inklusive
- Parkplatz inbegriffen
- Familienzimmer
- Kaffee- und Teezubehör in allen Zimmern
- Frühstück
Gästebewertungen
Kategorien:
Was Gästen, die hier übernachtet haben, am besten gefallen hat
 Indien
 IndienUmgebung des Hotels
Restaurants
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Kleingedrucktes
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.
